Ab August 2013 hat es eine Änderung der Geäteartenbenennung gegeben. Fortan wird es die Geräteart 5a "Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können" und die Geräteart 5b " Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können" geben.
LED-Lampen (auch mit Leuchte fest verbunden) werden nicht mehr wie bisher der Geräteart 5 a, sondern der Geräteart 5 b zugeordnet.
Nur Gasentladungslampen (auch mit Leuchten fest verbunden) fallen dann noch unter die Geräteart 5 a.
Zur Geräteart 5b gehören somit auch LED-Lampen (jeweils auch mit fest verbundener Leuchte).
Ab 01.01.2014 ist Geräteart 5b Meldepflichtig. Für Geräteart 5b LED-Lampen (ggf. mit Leuchten fest verbunden) sind unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Entsorgungskosten 119 EUR/t zu berechnen.
Bzgl. Geräteart 5 a Gasentladungslampen (ggf. mit Leuchte fest verbunden) bleibt es bei den 1.300 EUR/t.
Weitere Informationen zu den Gerätearten und Entsorgungskosten sind unter www.stiftung-ear.de nachzulesen.
Um einen einfachen und fairen Ablauf zu gewährleisten hat Thebo für die Ausweisungs- und Rechnungsstellung Durchschnittswerte für die Leuchten ermittelt. Für Gasentladungslampen fallen somit weiterhin 0,13€ pro Leuchtmittel, für LED-Lampen (auch mit Leuchte fest verbunden) fallen 0,03€ pro Leuchtmittel an.